08.07.01.13 (Mitte) Schweißen von Konstruktionen
- Laufende Nr
- 634
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.07
- SYS_3
- 08.07.01
- SYS_4
- 08.07.01.13
- ORGEINHEIT
- Verbinden
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Schweißen
- ERAAA
- Schweißen von Konstruktionen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 5
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teile zurichten
Angelieferte Teile nach Konstruktionszeichnung auf Maßhaltigkeit prüfen, bei Bedarf zurichten (z. B. Brennschneiden, Laserschneiden, Plasmaschneiden, Verputzen). Anlagen nach Vorgabe einrichten. Schweißnähte vorbereiten (Schweißschrägen anbringen, etc.), dabei Schweißspalt berücksichtigen.
Konstruktionen heften
Schweißverfahren auswählen. Teile nach Zeichnung aufbauen, ggf. mit Unterstützung von Vorrichtungen. Teile heften, dabei Verzug und Stabilität beachten.
Konstruktionen schweißen
Schweißreihenfolge und -technik festlegen. Schweißanlage nach Konstruktions- und Materialanforderungen einstellen. Teile bei Bedarf vorwärmen. Schweißen nach Vorgabe der Schweißnahtlagen und -stärken unter Berücksichtigung des Verzuges; dabei ggf. Schweißroboter einsetzen.
Konstruktionen richten und prüfen
Schweißkonstruktion nach Zeichnung auf Verzug und Maßhaltigkeit prüfen. Schweißkonstruktion in Abstimmung mit Vorarbeiter richten (z. B. durch Wärmebehandlung, Pressen), ggf. Verputzen. Sichtprüfen der Schweißnähte und Qualitätsprüfung mit vorgegebenen Verfahren. Entsprechend der Prüfergebnisse Nacharbeiten mit Vorarbeiter abstimmen. Schweißnähte nacharbeiten. Prüfergebnisse dokumentieren.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Es ist eine 3 ½-jährige Berufsausbildung (z. B. als Konstruktionsmechaniker/-in, Fachrichtung Schweißtechnik) erforderlich.